Die gesetzlichen Grundlagen unserer Arbeit sind in den §§ 67-69 des SGB XII geregelt. Danach können Personen in der Herberge aufgenommen werden, bei denen besondere Lebensverhältnisse vorliegen - verbunden mit sozialen Schwierigkeiten, die das Leben in der Gemeinschaft erheblich beeinträchtigen.
Die Betroffenen sind außerdem (aktuell) nicht in der Lage, diese besondere Lebenslage aus eigener Kraft zu überwinden.
Die Lebensumstände sind oftmals geprägt von Ausgrenzung und Unterversorgung in vielen Lebensbereichen.
Unsere Angebote richten sich an alleinstehende Männer, Frauen und Paare
HERBERGE
Bahnhofstraße 20
31582 Nienburg
Fon 05021 9083 440
Fax 05021 9083 448
Mail info@herberge-nienburg.de
Web www.herberge-nienburg.de
Öffnungszeiten:
8.00 - 22.00 Uhr (Aufnahme möglich)
Sozialdienst:
Montag- Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8:00 - 14.00 Uhr
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